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Gefahr für Wildtiere - Sommerzeit und Paarungszeit erhöhen Risiko von Verkehrsunfällen

27.03.2024 | von Schweizer Tierschutz STS


Schweizer Tierschutz STS

27.03.2024, Mit dem Beginn der Sommerzeit steigt das Risiko für Kollisionen zwischen Motorfahrzeugen und Wildtieren. Denn am Morgen ist es wieder dunkler und Wildtiere sind vermehrt in der Dunkelheit unterwegs. Der Schweizer Tierschutz STS ruft Automobilistinnen und Automobilisten auf, das Tempo zu drosseln und noch aufmerksamer zu fahren.

Während sich die Menschen an die veränderte Zeit gewöhnen, bleiben die Wildtiere davon unbeeindruckt. Für sie bleibt die Natur unverändert und die beginnende Paarungszeit bringt zusätzliche Herausforderungen. Dass es mit Beginn der Sommerzeit (Sonntag, 31. März 2024, 2 Uhr) morgens wieder dunkler wird, hat erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr auf den Strassen. Wildtiere, die in der Dämmerung oder nachts aktiv sind, sind dann stärker gefährdet. Rehe, Wildschweine und andere Tiere befinden sich auf Nahrungssuche und überqueren Strassen, ohne auf Autos zu achten.

Die Paarungszeit von Dachs und Iltis fällt oft mit der Zeitumstellung zusammen. Während sich die Tiere auf die Fortpflanzung konzentrieren, achten sie weniger auf den Verkehr. Dies erhöht die Gefahr von Wildunfällen erheblich.

So vermeiden Sie Unfälle

  • Geschwindigkeit reduzieren, insbesondere bei Warnschildern, an unübersichtlichen Stellen wie Wäldern, Hecken, hohen Getreidefeldern und in Wohngebieten.
  • In der Dämmerung und nachts besonders aufmerksam fahren.
  • Vorsichtig fahren – den rechten Fahrbahnrand besonders im Auge behalten.
  • Wenn Tiere in Fahrbahnnähe gesichtet werden: Geschwindigkeit reduzieren und auf Abblendlicht schalten.

Sofort richtig handeln

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoss, sind Autofahrer gesetzlich verpflichtet, einen Tierunfall zu melden. So gehen Sie richtig vor:

  1. Anhalten und Warnblinkanlage einschalten.
  2. Unfallstelle absichern (Pannendreieck, Warnleuchte) und Eigensicherung beachten. Falls das Tier geflüchtet ist, Unfallstelle markieren.
  3. Polizei über Tel. 117 verständigen – sowohl bei Wildunfällen als auch bei Unfällen mit Haustieren (die Polizei stellt Fachleute zur Verfügung).
  4. Tote Tiere an den Hinterbeinen an den Strassenrand ziehen. Eventuell vorher Fotos machen (primär bei Haustieren), Zeugen suchen.
  5. Auf keinen Fall einem Wildtier zu nahekommen. Die Nähe von Menschen verängstigt das Tier, Verletzungen können durch Flucht- oder Abwehrversuche verschlimmert werden.
  6. Auch verletzte Katzen und Hunde können aus Angst beissen und kratzen. Falsche «Behandlung» kann die Situation nur verschlimmern. Besser ist es, das Eintreffen der Polizei und gegebenenfalls des Wildhüters abzuwarten.

Kollisionen sofort melden

Auch bei Kollisionen mit Kleintieren wie Igeln, Krähen und anderen Vögeln oder Amphibien und Reptilien prüfen verantwortungsbewusste Automobilisten nach Möglichkeit, ob das Tier noch lebt. Um ein schwer verletztes Tier fachgerecht zu erlösen, sollte die Polizei/Wildhut benachrichtigt werden. Es gilt: Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig. Schwer verletzte Tiere können tagelang an beliebiger Stelle in Deckung liegend leiden und qualvoll sterben. Nur wenn Kollisionen sofort gemeldet werden, können die Tiere gesucht und erlöst werden.

Wichtig ist, dass Sie dem Wildhüter Angaben über den Unfallhergang und die Fluchtrichtung des Tieres machen können. So kann er das verletzte Tier möglichst schnell mit dem Schweisshund aufspüren.

Mehr Informationen:

https://tierschutz.com/tierschutz/tiernotfall/wildunfall-was-tun/

Schweizer Tierschutz STS

Dornacherstrasse 101
Postfach
CH-4018 Basel
Telefon 061 365 99 99
media@tierschutz.com



--- ENDE Pressemitteilung Gefahr für Wildtiere - Sommerzeit und Paarungszeit erhöhen Risiko von Verkehrsunfällen ---

Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


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